Der schwierige Streik im Kampf gegen das Coronavirus beginnt am 16. Dezember. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt. Dies gab Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach Gesprächen mit Ministerpräsident Sonntag bekannt.
Bei einer Pressekonferenz in Berlin sagte die Bundeskanzlerin, der seit Anfang November geltende teilweise Ausschluss sei „nicht genug“. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte: „Corona ist außer Kontrolle geraten.“
Die Entscheidung liegt vor dem SPIEGEL. Folglich muss jeder Geschäfte schließt vom 16. Dezember bis 10. Januar – außer für diejenigen, die täglich liefern. Dazu gehören Lebensmitteleinzelhändler, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Bringservices, Spirituosenmärkte, Reformhäuser und Apotheken.
Für die gelten erhebliche Kontaktbeschränkungen Schulen und Kindertagesstätten. Kinder sollten nach Möglichkeit zu Hause betreut werden. Die Schulen sind daher „im Allgemeinen“ geschlossen oder die Schulpflicht ausgesetzt. Die Entschließung sieht jedoch Notfallversorgung und Fernunterricht vor.
Gleiches gilt für Kindertagesstätten. Es müssen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, damit Eltern während des genannten Zeitraums bezahlten Urlaub nehmen können, um sich um ihre Kinder zu kümmern.
Weihnachten im „nächsten Familienkreis“
Private Treffen ist immer noch auf fünf Personen aus zwei Haushalten beschränkt, mit Ausnahme von Kindern bis zum Alter von 14 Jahren.
Dies ist eine Ausnahme Weihnachtstage von 24 bis 26. Ein Treffen mit vier Personen aus dem „unmittelbaren Familienkreis“ und ihren Kindern bis 14 Jahre ist erlaubt. Nach Angaben der Zeitung gehören Ehepartner und andere Lebenspartner sowie direkte Verwandte und Verwandte der genannten Personen zum unmittelbaren Familienkreis. Dem Beschluss zufolge war ein Treffen in dieser Konstellation auch zulässig, wenn sich mehr als zwei Haushalte oder fünf Personen über 14 Jahre trafen.
Silvester und Neujahr Es gibt ein landesweites Verbot von Versammlungen und ein Verbot von Feuerwerkskörpern an öffentlichen Orten, die von den Gemeinden festgelegt wurden. Der Verkauf von Kokosnüssen und anderen Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr normalerweise verboten. Man empfiehlt „dringend“, Feuerwerk anzuzünden, heißt es in der Entscheidung.
In der Öffentlichkeit a Alkoholverbot – auch vom 16. Dezember bis 10. Januar. Verstöße müssen mit einer Geldstrafe belegt werden.
Gottesdienste In Kirchen sind Synagogen und Moscheen sowie Versammlungen anderer Religionsgemeinschaften nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Es gibt auch eine Maskenanforderung auf dem Platz, das Gemeinschaftsgesang ist verboten. Wenn eine vollständige Berufung erwartet wird, müssen sich die Besucher registrieren.
Zum Alters- und Pflegeheime Neben mobilen Pflegediensten müssen laut Dokument besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Bundesregierung hat sie mit medizinischen Schutzmasken gesichert und wird für Korona-Schnelltests bezahlen.
Die Bundesländer müssen mehrmals wöchentlich einen obligatorischen Test für ältere Menschen und Pflegeeinrichtungen einführen. Dies gilt laut Entscheidung auch für das Personal in mobilen Pflegediensten. In Regionen mit erhöhter Inzidenz müssen Besucher künftig einen neuen negativen Koronatest vorweisen.
Institutionen, die Körperpflege Angebot geschlossen. Dazu gehören Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraktiken und Tattoo-Studios. Die notwendigen Behandlungen sind jedoch weiterhin möglich, dh Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie sowie Fußpflege.
Unternehmen, die vom Ausschluss betroffen sind, sollten höher sein Finanzielle Unterstützung erleuchtet sein. Die „Überbrückungshilfe III“ darf maximal 500.000 Euro betragen, zuvor waren es 200.000 Euro. Der Höchstbetrag ist für Unternehmen bestimmt, die direkt und indirekt von Schließungen betroffen sind.
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