Ein Beamter des indischen Verwaltungsdienstes (IAS) erhielt am Freitag als erster Beamter von außerhalb das Wohnsitzzertifikat in Jammu und Kaschmir.
In der von Tehsildar aus dem Bahu-Gebiet von Jammu ausgestellten Wohnsitzbescheinigung heißt es: „Hiermit wird bestätigt, dass Shri Navin K. Choudhary, Sohn von Shri Deokant Choudhary, wohnhaft in Gandhi Nagar, Jammu, ein Wohnsitz von UT von J & K ist.
„Der Antragsteller ist gemäß der folgenden Klausel von Regel 5 der Regeln für die Erteilung des Wohnsitzzertifikats (Produktion) 2020 von Jammu und Kashmir berechtigt.“
Nach dieser Regel können Personen, die länger als 15 Jahre bei J & K leben, das Zertifikat beantragen.
Navin Kumar ist ein IAS-Beauftragter des J & K-Kaders von 1994. Er gehört zu Bihar.
Zusätzlich zu Kumar gaben die Behörden an, dass bisher Wohnsitzbescheinigungen zugunsten von 25.000 ausgestellt wurden, während die Anzahl der bisher eingegangenen Anträge 33.157 beträgt.
Nach der Aufhebung von Artikel 370 wurde das Gesetz über den ständigen Wohnsitz abgeschafft und durch das neue Wohnsitzgesetz ersetzt, das alle Personen berechtigt, die über die früheren Bescheinigungen über den ständigen Wohnsitz verfügen, über 15 Jahre lang in J & K tätig sind oder andere Berufe ausüben, sowie Kinder von außerhalb Eltern, die ihre Prüfung der 10. und 12. Klasse an einer anerkannten Bildungseinrichtung von J & K bestehen, um die Wohnsitzbescheinigungen zu erhalten.
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