Deutschlands Datenstrategie zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung des Wettbewerbs – EURACTIV.com

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Die Bundesregierung muss sich im Rahmen ihrer am Mittwoch (27. Januar) zu startenden Datenstrategie mit der Verwendung von „diskriminierenden“ Algorithmen in verschiedenen Sektoren befassen. EURACTIV Deutschland Berichte.

Der von EURACTIV erhaltene Text der neuen Strategie zielt auch darauf ab, die Datenschutzbestimmungen auf Bundesebene zu harmonisieren und die Sicherheit von IT-Systemen zu stärken.

In Bezug auf die Förderung voreingenommener Algorithmen im ganzen Land plant die Bundesregierung zu untersuchen, ob und wie Diskriminierung von Bürgern durch algorithmische Entscheidungen, beispielsweise in Antragsverfahren, oder bei der Gewährung von Darlehen entgegengewirkt werden kann, heißt es in dem Dokument.

Digitale Diskriminierung wurde im vergangenen Jahr auch in anderen Bereichen Deutschlands diskutiert, beispielsweise in der automatischen Gesichtserkennung. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollte zu diesem Zweck zusätzliche intelligente Kameras an öffentlichen Orten installieren, doch die Zivilgesellschaft hat heftigen Widerstand gezeigt (Berichte EURACTIV), einschließlich Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung von Frauen und Farbigen.

„Diskriminierung aufgrund datenbasierter und daher vermuteter objektiver Entscheidungen ist real – insbesondere wenn Modelle bestehende diskriminierende Aspekte beibehalten“, schreibt die Bundesregierung an anderer Stelle.

Algorithmen sind nicht neutral

Mit dem Ziel, beispielsweise den „innovativen und verantwortungsvollen Umgang mit Daten“ zu fördern, plant die Regierung, genauer zu untersuchen, wie Unternehmen ihre Angebote und Preise an ihre Kunden anpassen und welche Konsequenzen dies hat.

Wenn zwei Personen das gleiche Produkt unter verschiedenen Umständen angeboten werden (z. B. Versicherung), stehen möglicherweise Algorithmen dahinter, die unterschiedliche Profile aller verfügbaren Daten erstellt haben.

Es kann auch bestehende soziale Ungleichheiten verschärfen, beispielsweise wenn Menschen mit bestimmten sozioökonomischen Hintergründen bei der Arbeitssuche einen Nachteil haben, weil ein Algorithmus diesen Hintergrund mit geringen Beschäftigungsmöglichkeiten in Verbindung bringt – und somit den sozialen Fortschritt verweigert.

Über diese Algorithmen ist zu wenig bekannt, sagt die Regierung; Tatsächlich fallen sie meist unter Geschäftsgeheimnisse.

In diesem Bereich sind weitere Forschungsarbeiten geplant, einschließlich der gesellschaftspolitischen Implikationen. Das Justizministerium wird auch untersuchen, ob eine solche rechtliche Diskriminierung rechtlich angegangen werden kann, indem beispielsweise strengere Anforderungen an die Trainingsdaten gestellt werden, auf deren Grundlage solche Algorithmen lernen.

Lob von der Geschäftswelt

Im Bereich Datenschutz will die Bundesregierung die föderalen Strukturen enger harmonisieren. Derzeit gibt es in Deutschland 17 Datenschutzbeauftragte, einen für jedes Bundesland sowie den Bundesbeauftragten Ulrich Kelber (SPD).

Sie koordinieren sich untereinander, „doch können sich die rechtlichen Auslegungen unterscheiden“, so die Regierung.

Gleiches gilt auf europäischer Ebene, wo die verschiedenen Aufsichtsbehörden innerhalb der EU ein unterschiedliches Verständnis des Datenschutzes haben […] könnte auch Herausforderungen für eine harmonisierte Anwendung des Gesetzes und für mehr europäische Souveränität der Daten schaffen. ‚

Aus diesem Grund prüfe das Innenministerium derzeit Maßnahmen, um eine solche engere Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Im Bereich der Gesundheitsforschung, für die ein funktionaler Datenaustausch unabdingbar ist, wurde zu diesem Zweck eine eigene oberste Aufsichtsbehörde eingerichtet.

Dafür gibt es Lob von Öko, der Verband der Internetbranche.

„Die Harmonisierung des bestehenden föderalen Patchworks im Bereich Datenschutz in Deutschland ist ein grundlegendes willkommenes Ziel der derzeit diskutierten Datenstrategie der Bundesregierung“, sagte ein Sprecher des Verbandes.

„Die einheitlichere und einheitlichere Umsetzung des Datenschutzgesetzes unter Beibehaltung des bestehenden Datenschutzniveaus ist etwas, wonach wir seit langem gefragt haben“, fuhr sie fort.

Kampf gegen Datenmonopole

Der Verband kritisiert jedoch die vorgeschlagene Verpflichtung für Unternehmen, nicht personenbezogene Daten weiterzugeben.

Die Bundesregierung befürchtet ausdrücklich, dass Unternehmen ein „großes kommerzielles Interesse daran haben könnten, nur ihre eigenen Daten zu verwenden“. Dies würde Wettbewerbsvorteile bringen und sogar die Monopolisierung fördern.

Deshalb wollen sie eine „Kultur des freiwilligen und verantwortungsvollen Datenaustauschs“ fördern und auch den Missbrauch von Marktmacht besser absorbieren. Dies ist auch der Zweck der jüngsten Änderung des Wettbewerbsbeschränkungsgesetzes (CGT) (berichtet EURACTIV).

Wenn die Weitergabe von Daten erforderlich würde, müsste die Regierung zunächst eingehend prüfen, „inwieweit sich eine solche Verpflichtung auf Innovation und Wettbewerb auswirken würde“, sagte der Öko-Sprecher.

Zuletzt bearbeitet von Samuel Stolton

Wolfram Müller

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