BERLIN, 27. Juli (Reuters) – Google hat am Dienstag mitgeteilt, dass es rechtliche Schritte gegen eine kürzlich in Kraft getretene umfangreiche Version des deutschen Hassredegesetzes einleitet.
Die Einheit Alphabet (GOOGL.O), die die Videoplattform YouTube betreibt, hat beim Verwaltungsgericht Köln Berufung gegen eine Regelung eingelegt, die es erlaubt, Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, bevor eine Straftat feststeht.
Die Forderung nach einer gerichtlichen Überprüfung kommt, als Deutschland sich auf die Parlamentswahlen im September vorbereitet, da befürchtet wurde, dass feindliche Diskurse und Operationen über soziale Medien die normalerweise berauschte Wahlkampfpolitik des Landes destabilisieren könnten.
„Dieser massive Eingriff in die Rechte unserer Nutzer verstößt aus unserer Sicht nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch gegen das deutsche Grund- und Europarecht“, schreibt Sabine Frank, Kommunalpolitikerin bei YouTube. Blogpos.
Deutschland hat Anfang 2018 das Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede, bekannt als NetzDG, erlassen und die sozialen Online-Netzwerke YouTube, Facebook (FB.O) und Twitter (TWTR.N) für die Polizei und die Entfernung giftiger Inhalte verantwortlich gemacht.
Das Gesetz, das auch soziale Netzwerke zur regelmäßigen Veröffentlichung von Compliance-Berichten verpflichtete, wurde weithin als ineffektiv kritisiert, und das Parlament verabschiedete im Mai ein Gesetz zur Verschärfung und Ausweitung seiner Anwendung.
Besonderes Augenmerk hat Google auf die Anforderung im umfangreichen NetzDG gelegt, wonach Anbieter personenbezogene Daten von Personen, die potenziell hasserfüllte Inhalte teilen, an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben müssen.
Erst wenn personenbezogene Daten im Besitz der Strafverfolgungsbehörden sind, wird entschieden, ein Strafverfahren einzuleiten, was bedeutet, dass Daten von Unschuldigen ohne Wissen in einer Kriminaldatenbank landen können.
„Netzwerkprovider wie YouTube müssen nun ohne jegliche Rechtsordnung und ohne Wissen des Nutzers Nutzerdaten automatisiert und massiv an Strafverfolgungsbehörden übermitteln“, sagte ein Google-Sprecher.
„Es untergräbt Grundrechte, deshalb haben wir uns entschieden, die geltenden Bestimmungen des NetzDG durch das zuständige Verwaltungsgericht in Köln überprüfen zu lassen.“
Berichterstattung von Douglas Busvine; Herausgegeben von Catherine Evans
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