Google geht rechtliche Schritte gegen Deutschlands umfassendes Gesetz zu Hassreden ein

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BERLIN (Reuters) – Google hat am Dienstag mitgeteilt, dass es rechtliche Schritte gegen eine umfangreiche Version des deutschen Gesetzes zu Hassreden einleitet, das kürzlich in Kraft getreten ist.

Die Alphabet Unit, die die Videoplattform YouTube betreibt, hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage wegen einer Regelung eingereicht, die es Nutzern erlaubt, Nutzerdaten an die Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln, bevor eine Straftat feststeht.

Die Forderung nach einer gerichtlichen Überprüfung kommt, als Deutschland sich auf die Parlamentswahlen im September vorbereitet, da befürchtet wurde, dass feindliche Diskurse und Operationen über soziale Medien die normalerweise berauschte Wahlkampfpolitik des Landes destabilisieren könnten.

„Dieser massive Eingriff in die Rechte unserer Nutzer verstößt aus unserer Sicht nicht nur gegen den Datenschutz, sondern auch gegen das deutsche Grund- und Europarecht“, sagte YouTube-Politikerin Sabine Frank in einem Blog-Beitrag. https://blog.youtube/intl/de-de/news-and-events/zum-erweiterten-netzwerkdurchsetzungsgesetz-deutschland/?utm_source=POLITICO.EU&utm_campaign=16b6723856-EMAIL_CAMPAIGN_2021_07_27

Deutschland hat Anfang 2018 das Gesetz zur Bekämpfung von Hassrede, bekannt als NetzDG, eingeführt, das die sozialen Online-Netzwerke YouTube, Facebook und Twitter für die Überwachung und Entfernung giftiger Inhalte verantwortlich macht.

Das Gesetz, das auch soziale Netzwerke zur regelmäßigen Veröffentlichung von Compliance-Berichten verpflichtete, wurde weithin als ineffektiv kritisiert, und das Parlament verabschiedete im Mai ein Gesetz zur Verschärfung und Ausweitung seiner Anwendung.

Besonderes Augenmerk hat Google auf die Anforderung im umfangreichen NetzDG gelegt, wonach Anbieter personenbezogene Daten von Personen, die potenziell hasserfüllte Inhalte teilen, an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben müssen.

Erst wenn personenbezogene Daten im Besitz der Strafverfolgungsbehörden sind, wird entschieden, ein Strafverfahren einzuleiten, was bedeutet, dass Daten von Unschuldigen ohne Wissen in einer Kriminaldatenbank landen können.

„Netzwerkprovider wie YouTube müssen nun ohne jegliche Rechtsordnung und ohne Wissen des Nutzers Nutzerdaten automatisiert und massiv an Strafverfolgungsbehörden übermitteln“, sagte ein Google-Sprecher.

„Es untergräbt Grundrechte, deshalb haben wir uns entschieden, die geltenden Bestimmungen des NetzDG durch das zuständige Verwaltungsgericht in Köln überprüfen zu lassen.“

(Berichterstattung von Douglas Busvine; Redaktion von Catherine Evans)

Urs Kühn

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