Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat ausländische Windberater (OWC) mit der Analyse und Bewertung der Windbedingungen für zwei zukünftige deutsche Quotenwindturbinen beauftragt.
OWC, eine Tochtergesellschaft von AqualisBraemar LOC, hat ein Team, darunter Fraunhofer IWES und ProPlanEn, ausgewählt, um das historische Windpotenzial über der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee zu bewerten.
OWC erstellt die Windzustandsberichte für die Zielstandorte N-6.6 und N-7.2.
Die zu verrichtende Arbeit ist für jede der beiden Fitnesszonen in drei Pakete aufgeteilt. Den Wahrscheinlichkeits- und Konsistenzprüfungen der Kurzzeitdaten folgen Korrekturen für den Einfluss benachbarter Windparks und die Herstellung einer Langzeitbeziehung zu den historischen Langzeitdaten.
Darüber hinaus erfolgt eine räumliche Analyse des Windfeldes mit detaillierter Berichterstattung zur statistischen Auswertung und Beschreibung der meteorologischen Verhältnisse.
Die Feststellungen zur Website N-7.2 werden nach Angaben des BSH von der Bundesnetzagentur BNetzA im Rahmen des Site Statements spätestens sechs Monate vor dem Gebotstermin am 1. September 2022 und für die Website N-6.6 spätestens sechs Monate vor dem Gebotstermin am 1. September 2024.
Die Ergebnisse der Studie werden von Projektentwicklern, Energieversorgern und Banken in Zusammenarbeit mit der Projektfinanzierung der Offshore-Windparks genutzt und auf der BSH-Website veröffentlicht.
Im Rahmen der Angebotskalkulation benötigt der Bieter möglichst detaillierte Informationen über die Windverhältnisse am Zielstandort, um einen Windpark auszulegen und darauf basierend eine Ertragsprognose zu erstellen.
Die BSH spielt eine zentrale Rolle im Ausschreibungsverfahren, da sie Pläne für die Erschließung von Grundstücken für die Versteigerung der Grundstücke erstellt. Es werden Voruntersuchungen zu geeigneten Standorten durchgeführt und die Ergebnisse im Rahmen der Ausschreibungen veröffentlicht.
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Offshore-Windenergie sieht ein angepasstes Ziel von 20 GW bis 2030 vor, das nach dem ausländischen Windenergiegesetz durch Ausschreibungen erreicht werden muss.
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