Die Schweizer Bank Julius Bär muss einmal auf Schweizer Konten landen DDR– Vermögenswerte zurückzahlen. Das Schweizer Bundesgericht hat nach einem entschieden Jahre des Rechtsstreitswie die Bank angekündigt hat. Es handelt sich um Vermögenswerte und Zinsen von 150 Millionen Franken (fast 140 Millionen Euro). Die Bank hat dies bereits 2019 vorgesehen.
Nach Angaben der Bank stammte das Geld von einem ausländischen Handelsunternehmen in der DDR und landete zwischen 1990 und 1992 auf den Konten des Unternehmens bei der Schweizer Bank Cantrade, die Julius Bär 2005 übernahm.
Letzte Klage anhängig
Die Bundesagentur für vereinigungsbezogene Sonderaufgaben (BvS), der Nachfolger der Treuhandanstalt, die unter anderem Mittel bereitstellt, die von Mitgliedern des SED-Regimes nach dem Fall der Mauer bereitgestellt wurden. Der BvS konnte am Freitag nicht für einen Kommentar erreicht werden.
Das Verfahren gegen die Bank Julius Bär war der letzte anhängige Rechtsstreit zur Rückführung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, wie das Finanzministerium im Mai 2019 auf Ersuchen der FDP bekannt gab. Der Gesamtwert dieser Vermögenswerte wurde Ende 2017 auf knapp zwei Milliarden Euro festgelegt. Zwischen 2008 und 2018 wurden zurückgeführte Mittel nach einem Schlüssel, den die Bevölkerung Ende 1991 berücksichtigte, an die begünstigten Länder überwiesen. Der mit Abstand größte Teil floss in den Freistaat Sachsen, gefolgt von Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.
Julius Bär gab bekannt, dass die problematischen Zahlungen bei der Übernahme der Bank bekannt waren. Die Bank wird es daher vom Verkäufer verlangen. Es war damals die große Bank UBS.
Die BvS trat am 1. Januar 2001 in den Streik. Seitdem besteht es nur noch als Rechts- und Eigentumsinhaber. Die Treuhandanstalt wurde zum Vertrauensverwalter der Vermögenswerte und Massenorganisationen der Partei ernannt.
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