„Verrat“: Namibische Oppositionsabgeordnete kritisieren deutschen Völkermord-Deal | Genozid-Neuigkeiten

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Der Premierminister fordert Einheit in einer lautstarken Parlamentssitzung, aber Abgeordnete der Opposition werfen der Regierung vor, sie und die direkt betroffenen Gemeinden ins Abseits zu drängen.

Oppositionspolitiker in Namibia kritisierten das Abkommen der Regierung mit Deutschland, als der Gesetzgeber in Windhoek begann, über die
geplantes Versöhnungsabkommen, bei dem Berlin offiziell einen Völkermord im frühen 20. Jahrhundert durch Kolonialtruppen anerkannte und einer Einigung in Höhe von 1,3 Milliarden Dollar zustimmte.

Die Mittel, die in Entwicklungsprojekte fließen sollen, sollen über einen Zeitraum von 30 Jahren verteilt werden.

Premierministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila eröffnete die stürmische Parlamentsdebatte am Dienstag, indem sie die Details des Abkommens skizzierte.

„Dieses Thema ist in der Tat sensibel“, sagte sie, wobei ihre Aufrufe zur Einheit durch Zwischenrufe von Abgeordneten unterbrochen wurden.

„Es ist wichtig, dass wir in dieser Frage nicht spalten, sondern als Nation vereint stehen, um sie bis zu ihrem logischen Abschluss zu verfolgen“, sagte sie.

Aber Oppositionspolitiker verurteilten das Abkommen abwechselnd und beschuldigten die Regierung, sie und die vom Völkermord direkt betroffenen Gemeinschaften während der Verhandlungen, die letzten Monat zu einem Abkommen führten, ins Abseits zu drängen.

„Sie haben Gemeinschaften, Gruppen von Namibiern ausgeschlossen … es ist Apartheid, die die Regierung praktiziert hat“, beschreibt Edson Isaacks von der Oppositionsbewegung Landless Peoples of Namibia (LPM) das Ergebnis des Verhandlungsprozesses als „Substandard-Deal“.

Eine andere LPM-Gesetzgeberin, Utaara Mootu, sagte gegenüber Kuugongelwa-Amadhila: „Sie haben uns verraten“.

„Sie haben auf der Grundlage der Menschenrechtspolitik keine gleichberechtigte Teilhabe zugelassen. Sie haben uns nicht die Gelegenheit gegeben, das wirtschaftliche Trauma zu erzählen “, das durch den Völkermord verursacht wurde, fügte sie hinzu.

Das Abkommen muss vom namibischen und deutschen Parlament ratifiziert werden, danach wird es von den Außenministern beider Länder unterzeichnet.

Josef Kauandenge, Vorsitzender einer anderen Oppositionspartei, der Demokratischen Organisation der Nationalen Einheit (NUDO), sagte: „Wir werden keinem Unterzeichner für Dinge angehören, an denen wir nicht teilgenommen haben“.

„Dieses Abkommen kann zwischen Deutschland und der namibischen Regierung unterzeichnet werden, aber die große Mehrheit von Nama und Ovaherero wird es mit der gebührenden Verachtung ablehnen“, sagte Kauandenge.

Der Premierminister bestand darauf, dass die betroffenen Gemeinden „während der Verhandlungen umfassend konsultiert“ wurden.

Nachkommen betroffener Gemeinden gaben jedoch an, nicht in den Prozess einbezogen worden zu sein. Sie forderten, dass die Reparationen direkt an ihre Gemeinden gezahlt werden.

Der namibische Vizepräsident Nangolo Mbumba sagte letzte Woche, das von Deutschland als Entschädigung für den Völkermord angebotene Entwicklungsbudget sei „nicht ausreichend“, werde jedoch bei der Einführung der Finanzierung überprüft.

Das Deutsche Reich eroberte das heutige Namibia und nutzte es zwischen 1884 und 1915 als Kolonie, indem es die Bevölkerung brutal behandelte.

Die Regierung des südafrikanischen Landes begann 2015 mit seinem ehemaligen deutschen Kolonisator Verhandlungen über das Massaker an den Herero und Nama von 1904 bis 1908, weil sie gegen ihre Herrscher rebelliert hatten.

Historiker sagen, dass 65.000 der 85.000 Herero und mindestens 10.000 der 20.000 Nama, die zu dieser Zeit dort lebten, getötet wurden.

Nach jahrelangem Hin und Her haben die Parteien im vergangenen Monat eine wegweisende Vereinbarung getroffen, in der Deutschland die Morde offiziell als Völkermord anerkennt.

Kuugongelwa-Amadhila sagte, die deutsche Regierung habe zugestimmt, „den betroffenen Gemeinden eine bedingungslose Entschuldigung anzubieten“ und das Land insgesamt für den Völkermord.

Die Entschuldigungen werden zu einem noch festzulegenden Datum vom Bundespräsidenten der Nationalversammlung vorgelegt.

Heine Thomas

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