VW will 50.000 Einzelkläger entschädigen

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N.nach den jüngsten Urteilen von Das Bundesgericht (BGH) zum Abgasskandal hält der VW-Konzern die Aussicht auf eine Entschädigung an rund 50.000 Dieselkunden. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger führen Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein ähnliches Vergleichsangebot, das die deutsche Presseagentur von der Kanzlei erfahren hat. Davon wurden inzwischen in rund 7.000 Fällen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.

Es muss einmalige Zahlungen geben, die individuell berechnet werden. Jeder, der das Geld akzeptiert, kann das Auto behalten. Die Alternative besteht darin, auf das Urteil in Ihrem eigenen Fall zu warten, in dem sich die Richter an der BGH-Interpretation orientieren dürfen. Beschwerdeführer können den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten – sie müssen das Fahrzeug jedoch im Rahmen dieser „umgekehrten Transaktion“ an Volkswagen zurücksenden.

Die Gruppe will die Mehrheit der rund 60.000 verbleibenden Dieselfahrer entschädigen, die ihre eigenen Klagen außerhalb der Klage der Strafmodelle eingeleitet hatten und deren Klage noch vor deutschen Gerichten anhängig ist. Mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote möchte der Automobilhersteller nun die meisten Fälle zum Jahresende am Ende der Tabelle als berechtigte Ansprüche klassifizieren lassen. Eine Akzeptanzquote von 75 Prozent wird erwartet.

Zum großen Teil zugunsten des Klägers

Im Gegensatz zur Modelldeklaration gibt es aufgrund der vielen Konstellationen keine einheitliche „Auszahlungsmatrix“, aus der für jedes Automodell und Alter vordefinierte Ausgleichsbeträge abgeleitet werden können. Es geht um individuelle Regeln. Dies hängt auch von der Nutzungsdauer und dem Alter ab.

Seppel Taube

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