„Wer, wenn nicht du, gehört ins Gefängnis?“

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S.Für den Gangster-Rapper Gzuz nicht mehr lustig: Der 32-Jährige wurde vom Hamburger Amtsgericht zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt – das heißt Gefängnis. „Wer, wenn nicht du, gehört ins Gefängnis?“ Bezirksrichter Johann Krieten sagte am Dienstag in Hamburg. Dem Frontmann der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande wird unter anderem vorgeworfen, gegen das Waffengesetz, Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung verstoßen zu haben. Unter anderem soll der 32-Jährige einer jungen Frau ins Gesicht geschlagen haben, die ein Selfie machen wollte (Az .: 259 Rev 117/19). Das Urteil ist noch nicht rechtsverbindlich.

„Sie stellen sich als Gangster-Rapper vor und möchten wie ein Verbrecher behandelt werden. Jetzt werden sie als Kriminelle anerkannt „, sagte Krieten in seinen Schlussbemerkungen. Gzuz, der wortlos und mit einem Schrei den Gerichtssaal betrat, erhielt das Urteil draußen, ohne sich zu bewegen. Aber zu seinen wackeligen Füßen konnte man sehen, wie nervös der Gangster-Rapper war, der vor Gericht erschien und schwarze Kleidung trug. Als ein Reporter fragte, was er zu dem Urteil zu sagen habe, antwortete er einfach: „Was soll ich sagen?“ Sein Anwalt, der TV-Anwalt Christopher Posch, hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Der Staatsanwalt bat um ein Jahr und zwei Monate Gefängnis. Der Angeklagte, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, sei aller Anklagen schuldig, sagte Staatsanwalt Daniel Austen. Er konnte auch keine positive soziale Vorhersage treffen, da der Angeklagte auf Bewährung ist und wiederholt eine Straftat begeht. Der 32-Jährige ist mehrfach strafrechtlich verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung, Sachschaden und Beleidigung.

Tauschen Sie die Schläge mit dem Richter aus

Sein Anwalt Christopher Posch forderte, dass der Angeklagte unter allen Anklagepunkten freigesprochen wird. „Ein solches Verfahren würde für alle anderen in der Halle gestoppt“, erklärte Posch. Aber nicht mit seinem Klienten, der als „Staatsfeind“ und „böser Gangster-Rapper“ gilt. Er entschuldigte sich bei allen Betroffenen. Das Verfahren war vom ersten Tag an unfair. Posch kommentierte ein Musikvideo im Gerichtssaal und sagte, es sei „schwierig, dem Gericht zu sagen, dass es Kunst sei“. Kunst, die vielleicht nicht zu Ihnen passt.

Heine Thomas

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