Status: 17. Dezember 2020 21:13.
Der BGH hat entschieden: Die Verjährungsfrist im VW-Abgasskandal kam Ende 2018. Kunden, die ihr Dieselfahrzeug seit 2019 gekauft haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Der Bundesgerichtshof hat die entschädigungsberechtigte Gruppe im VW-Dieselskandal eingegrenzt. Die Richter in Karlsruhe haben am Donnerstag entschieden, dass nach 2018 eingereichte Klagen gesetzlich verjährt werden. Sie begründeten dies damit, dass die illegale Abschalttechnologie bereits 2015 bekannt geworden war. Die Verjährungsfrist von drei Jahren lief Ende 2018 aus.
Etwa 9.000 Einzelklagen sind noch anhängig
Die Verbraucheranwälte und Anwälte des Klägers argumentierten, dass die Frist erst ein oder zwei Jahre später beginnen sollte, wenn die Medien ausführlich über die Manipulation berichteten. Nach Angaben von VW sind noch rund 9.000 Verfahren anhängig, in denen erst 2019 oder 2020 Klage erhoben wird. Diese Klagen werden nach dem BGH-Urteil nicht mehr vor Gericht akzeptiert.
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