Bundesgerichtshof erwägt Beseitigung antisemitischer Überbleibsel

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BERLIN Ein deutsches Bundesgericht reflektierte am Montag den Versuch eines jüdischen Mannes, die Entfernung einer 700 Jahre alten antisemitischen Statue aus einer Kirche zu erzwingen, in der Martin Luther einst predigte, und sagte, er werde nächsten Monat ein Urteil in dem langjährigen Streit fällen.

Die Skulptur „Judensau“ oder „Judenschwein“ an der Dorfkirche in Wittenberg ist eine von mehr als 20 mittelalterlichen Überresten, die noch heute Kirchen in ganz Deutschland und Europa schmücken.

Der Fall ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig, nachdem Vorinstanzen 2019 und 2020 gegen den Kläger Michael Duellmann entschieden hatten. Er argumentierte, die Skulptur sei „eine Blasphemie und eine Beleidigung des jüdischen Volkes“, was bis heute eine schreckliche Wirkung habe, und schlug vor, sie in das nahe gelegene Lutherische Museum zu verlegen.

Die Skulptur, die etwa vier Meter (13 Fuß) über dem Boden auf der Kirche platziert ist, zeigt Menschen, die als Juden erkennbar sind, die an den Zitzen einer Sau saugen, während ein Rabbiner den Schwanz des Tieres hebt. 1570, nach der protestantischen Reformation, wurde eine Inschrift angebracht, die auf einen antijüdischen Vertrag Luthers hinwies.

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1988 wurde ein Mahnmal in den Boden gesetzt, das auf die Judenverfolgung und die 6 Millionen Toten des Holocaust hinweist. Zusätzlich informiert eine Tafel in deutscher und englischer Sprache über die Skulptur.

2020 urteilte ein Berufungsgericht in Naumburg, dass die Skulptur „im jetzigen Kontext“ keinen „verleumderischen Charakter“ habe und die Rechte des Klägers nicht verletze. Mit der Hinzufügung des Gedenk- und Hinweisschildes sei die Statue nun „Teil eines Ensembles, das für einen anderen Zweck spricht“ auf Seiten der Gemeinde.

Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters sagte während des Prozesses am Montag, die Statue sei im Einzelfall „antisemitistisch gemeißelt“, berichtete die deutsche Nachrichtenagentur dpa.

Die späteren Ergänzungen und der Kontext werden jedoch wahrscheinlich auch ein Schlüsselfaktor für die Entscheidung seines Gerichts sein. Düllmanns Anwalt argumentierte, dass die Angaben auf der Tafel unzureichend seien und die Darstellung eines Schweins auch dann noch ein Zeichen von Hass sei, wenn es angebracht sei.

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Das Bundesgericht mit Sitz im südwestlichen Karlsruhe will sein Urteil am 14. Juni bekannt geben.

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Seppel Taube

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