Die Gemeinden wurden von den Auswirkungen der Koronapandemie schwer getroffen. Insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen sind zusammengebrochen. Deshalb will der Bundestag mit Milliarden helfen – und hat das Grundgesetz darüber geändert.
Angesichts der Corona-Krise hat der Bundestag beschlossen, die Kommunen umfassend zu entlasten. Einerseits gleicht die Bundesregierung in diesem Jahr Gewerbesteuerverluste in Milliardenhöhe aus. Zum anderen beteiligt es sich immer mehr an den Unterbringungs- und Heizkosten für Hartz IV-Empfänger.
Für beide Maßnahmen wurde eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Dies erforderte eine Zweidrittelmehrheit und damit Stimmen der Opposition. Die Grünen und die FDP hatten bereits vor der Abstimmung ihre Unterstützung für das Projekt signalisiert. Der Bundesrat hat die Entlassung noch nicht genehmigt, dies ist für Freitag geplant.
Die Kommunen sollten weiterhin investieren können
Aufgrund der massiven Folgen der Corona-Krise ist die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle für die Kommunen gesunken. Die Entschädigung für diese Einnahmeausfälle in diesem Jahr wird die Bundesregierung 6,1 Milliarden Euro und die Staaten 4,8 Milliarden Euro kosten.
Die Milliarden sollen verhindern, dass Kommunen mehr investieren können – dies hätte wiederum massive Konsequenzen für Bau und Handel, da Städte und Kommunen eine große Anzahl von Aufträgen erteilen. Damit die Bundesregierung Defizite in der Gewerbesteuer ausgleichen konnte, war eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, insbesondere eine einmalige Befreiung für 2020.
Der langfristige Anstieg der Kosten für die Grundversorgung der Arbeitssuchenden durch die Bundesregierung kostet nach dem Gesetz mittelfristig rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Auch dafür musste das Grundgesetz geändert werden, da die Bundesregierung bisher maximal 49 Prozent der landesweiten Ausgaben für Unterkunft und Heizung beisteuern konnte. Dies ist jetzt bis zu einer Grenze von 75 Prozent möglich.
Ostdeutsche Staaten erhalten Unterstützung für DDR-Zusatzrenten
Darüber hinaus entlastet die Bundesregierung neue Bundesländer von den Kosten der DDR-Zusatzrenten. In Zukunft erhält er 50 Prozent der Kosten statt 40 Prozent. Der Rest der ostdeutschen Staaten behält den Rest. Dies soll ihren finanziellen Spielraum verbessern.
Viele Menschen erhalten Geld aus den DDR-Sonder- und Zusatzrentensystemen. Teilnahmeberechtigt sind beispielsweise ehemalige Militär- oder Polizeibeamte sowie Lehrer, Ingenieure, Wissenschaftler oder Ärzte. Im Gegensatz zu regulären Renten wird diese nicht durch die Rentenversicherung finanziert, sondern durch den Staat: Die Bundesregierung hat 40 Prozent der Zusatzrenten und die Staaten 60 Prozent gezahlt.
Die Aussetzung der Verpflichtung zur Einreichung eines Insolvenzantrags wurde zum Jahresende ebenfalls verlängert
Der Bundestag hat auch eine weitere Aussetzung der Insolvenzpflicht aufgrund der Koronarkrise gebilligt. Daher wird die Verpflichtung zur Insolvenzanmeldung bis Ende des Jahres ausgesetzt. Inzwischen sollte die Ausschlussregel Ende September auslaufen. Ziel der Großen Koalition ist es, Unternehmen weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich durch staatliche Unterstützung und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen umzustrukturieren und zu finanzieren. Eine weitere Aussetzung sollte jedoch nur für Unternehmen gelten, die aufgrund der Pandemie mit Schulden überlastet sind, aber nicht bankrott sind.
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