Deutsche Verbraucher reichen Klage wegen Abgasmanipulation gegen Mercedes-Benz ein

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Mercedes-Benz ist in einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) wegen vorsätzlicher Manipulation der Abgasemissionen verschiedener Dieselmodelle angeklagt worden.

In der am Mittwoch beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereichten Klage wird behauptet, Mercedes-Benz habe mit illegalen Geräten die Abgasemissionen verschiedener Modelle verändert.

In einer Medienmitteilung hebt der VZBV die GLC- und GLK-Modelle mit dem Dieselmotor OM651 von Mercedes-Benz als Beweis für die vorsätzliche Manipulation durch Mercedes-Benz hervor.

„Der Grund sind die vielen Erinnerungen an die [German] Kraftfahrtbundesamt der Mercedes-Benz GLC- und GLK-Modelle mit Motortyp OM651 wegen unerlaubter Trennvorrichtungen“, teilte der VZBV mit.

Zu den vom VZBV identifizierten Diesel-Emissionsbehandlungsgeräten gehört ein Thermoschalter, der die Filterung der Abgase in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Umgebungstemperatur, ändert.

„Durch den Einbau solcher Geräte können Hersteller sicherstellen, dass Fahrzeuge bei der Typgenehmigung die zulässigen Abgasgrenzwerte einhalten. Im Straßenverkehr übertreffen sie diese Werte jedoch deutlich. „

2018 musste Mercedes-Benz bis zu 670.000 Pkw mit Dieselmotor zurückrufen, davon 280.000 in Deutschland.

Enthalten waren C-Klasse, E-Klasse, S-Klasse, GL, GLC, GLK, GLE, GLS, ML, SLK, SLC, V-Klasse, Vito und Sprinter.

Trotz des obligatorischen Rückrufs hat Mercedes-Benz entschieden, illegale Methoden zur Manipulation von Dieselabgasemissionen zu verwenden.

Ein Sprecher sagte gegenüber Autocar heute: „Die Musterfeststellungsklage ist uns noch nicht zugestellt worden. Wir halten die gegen uns in den Dieselklagen erhobenen Ansprüche für unbegründet und werden sie – auch im Rahmen einer möglichen Feststellungsklage – weiterhin verteidigen.“ Modell.

„Die Entscheidung der deutschen Gerichte in den Einzelverfahren fällt derzeit fast ausschließlich zu unseren Gunsten aus. In den Einzelverfahren haben die deutschen Land- und Oberlandesgerichte in rund 95 Prozent der Fälle zugunsten des Unternehmens entschieden.“

Heine Thomas

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