Deutschland: 1.200 Rechtsextremisten dürfen Waffen besitzen | Nachrichten | DW

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Bei der Überwachung bekannter und mutmaßlicher Rechtsextremisten stellte der deutsche Geheimdienst BfV fest, dass 1.203 von ihnen zum Besitz von Schusswaffen berechtigt waren.

Nach Angaben des Innenministeriums vom Dezember 2019 waren 528 Genehmigungsinhaber die sogenannten Reichsbürger – Mitglieder einer rechtsgerichteten Organisation, die die deutsche demokratische Ordnung ablehnt.

Darüber hinaus waren dem BfV 17 Fälle von Schießpraktiken in einer oder mehreren Serien bekannt, an denen Rechtsextremisten zwischen Anfang 2019 und Ende 2020 teilnahmen, von denen drei Viertel in anderen Teilen Europas stattfanden.

Die Nutzung des Schießstandes sei an sich „keine Straftat“, fügte das Ministerium unter Berufung auf die deutsche Bundespolizei hinzu.

Beantworten Sie eine Reihe von Fragen im Parlament Das von der linken Oppositionspartei vorgelegte Ministerium sagte, eine abschließende BfV-Liste der rechtsradikalistisch lizenzierten Waffen im Jahr 2019 sei noch nicht verfügbar.

„Wachsende Bedrohung durch Neonazis und Rassisten“

Während der Debatte über das Waffengesetz im Bundestag im Dezember 2019 schätzte die linke Innenministerin Martina Renner, dass mehr als 700 „Neonazis“ noch Waffen hatten.

Martina Renner sprach im Dezember 2019 im Bundestag über Änderungen der deutschen Waffengesetze

In einem Sonderbericht vom vergangenen September schätzte die BfV-Agentur, dass 13.000 gewalttätige Rechtsextremisten in Deutschland lebten. Die Agentur zitierte auch eine „ausgeprägte Affinität“ zu Waffen unter den sogenannten „neuen Rechten“.

Deutschland hat zwei Arten von Lizenzen: eine für Jäger und Sportschützen und eine für Personen wie Leibwächter, die speziell zum Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit befugt sein müssen. Die jüngsten Gesetzesänderungen zielten darauf ab, die Eigentumskontrolle über die vorherige Gruppe zu verschärfen.

Renner, der auch von der Linken zu früheren parlamentarischen Untersuchungsausschüssen für Terrorakte ernannt wurde, sagte am Dienstag, dass die neuesten Daten „die wachsende Bedrohung durch Neonazis und Rassisten beweisen“.

„Wie erwartet ist die Beteiligung von [BfV] Geheimdienste haben sich nicht als wirksame Maßnahme gegen die Bewaffnung der rechten Szene erwiesen “, sagte Renner, der persönlich Bedrohungen von ganz rechts ausgesetzt war.

Rechtsextreme Morde

In ihrer im Dezember vorgelegten parlamentarischen Anfrage hatten Renner und andere Mitglieder der Linken auch Informationen über den Einsatz legaler und illegaler Waffen in den Jahren 2019 und 2020 angefordert.

Die deutsche Bundespolizei verzeichnete 2019 176 Gewaltakte, antwortete das Ministerium und hob vor allem den Mord an Kassel-Bezirksverwalter Walter Lübcke im Jahr 2019 hervor. Der Fall führte zu einer lebenslangen Haftstrafe für den Neonazi Stephan Ernst – und zu einer viel kürzeren Haftstrafe für Markus H. * wegen illegalen Besitzes einer Pistole.

Die beiden hatten an den Schießständen zweier Clubs in der Nähe von Kassel mit Handfeuerwaffen und Langlaufwaffen trainiert, wie das Ministerium in seiner Antwort an das Parlament feststellte.

Der Täter der rassistischen Schießerei in Hanau im letzten Jahr, Tobias R. *, besuchte 2019 dreimal Schießstände in der Slowakei, fügte das Ministerium hinzu.

Ihm wurde die Zulassung zweimal verweigert. Beim dritten Mal habe er alleine trainiert, sagte er.

Der 43-jährige Deutsche hat im vergangenen Februar in Hanau neun Menschen getötet, bevor er sich und seine Mutter getötet hat.

Große Wandgrafik mit drei Opfern des Hanau-Angreifers

Das Frankfurter Straßenbild erinnert sich an drei Opfer Hanaus mit dem Satz „Niemals vergessen“.

Gefahr für Asylsuchende?

Die Behörden beantworteten auch eine Frage zum Einsatz von Waffen in der Nähe von Wohnheimen für Asylbewerber. Das Innenministerium dokumentierte 2019 24 Vorfälle rechtsextremer „politisch motivierter Kriminalität“, die hauptsächlich den Einsatz von Luft- und Gaswaffen sowie Warnpistolen betrafen.

Im vergangenen Jahr seien sieben solcher Vorfälle im nationalen LAPOS-Register verzeichnet worden, in das 2019 die betroffene Kategorie der „Asylbewerber / Flüchtlinge“ aufgenommen worden sei.

„Eine Unterscheidung zwischen“ legalen „und“ illegalen „Waffen ist aufgrund von LAPOS nicht möglich“, räumte das Ministerium ein.

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ipj / dj (dpa, epd)

Heine Thomas

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