Tadschikistanisches Mitglied der ISIS-Zelle in Deutschland für 7 Jahre inhaftiert | Nachrichten | DW

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Ein deutsches Gericht verurteilte am Dienstag einen Mann zu sieben Jahren Gefängnis, weil er beabsichtigte, einen islamistischen Kritiker im Rahmen einer Terrorzelle des islamischen Staates zu erschießen.

Zusammenfassend sagte ein Düsseldorfer Gerichtssprecher, der 31-jährige Mann aus Wuppertal habe mit anderen Tadschikistanis, die ebenfalls im westlichen Teil des Ruhrgebiets in Deutschland leben, eine IS-Zelle gebildet.

Der Angeklagte übergab später eine funktionierende halbautomatische Pistole an ein anderes Mitglied der Zelle für einen geplanten Angriff, der durch polizeiliche Ermittlungen vereitelt wurde, sagte der Sprecher.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass er zusammen mit anderen – motiviert durch dschihadistischen Radikalismus – 2019 einen Vertragsmord in Albanien geplant hatte, um Spenden für die IS-Bewegung zu sammeln.

Dieser Angriff wurde jedoch nicht durchgeführt, da im letzten Moment Zweifel an der Identität des beabsichtigten Opfers aufkamen – letztes Jahr von der deutschen Bundesanwaltschaft als albanischer Geschäftsmann beschrieben.

Vier mutmaßliche Mitglieder der Zelle wurden im April 2020 festgenommen.

In Wuppertal griffen die Behörden 2014 ein, als Salafisten in orangefarbenen Westen mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ auf den Straßen patrouillierten.

IS-Zellenmitglied entschuldigt sich

Vor der Verurteilung am Dienstag entschuldigte sich der Angeklagte und sagte, dass ihm „alles schrecklich leid tut“.

Die Bundesanwaltschaft wollte, dass er achteinhalb Jahre wegen der Hauptvorwürfe der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und der Vorbereitung auf eine schwere Gewalttat, die den Staat gefährdet, inhaftiert wird.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass Ravsan B., dessen vollständiger Name aufgrund der deutschen Datenschutzgesetze nicht veröffentlicht worden war, an einer Geldüberweisung nach Syrien beteiligt war.

Seine Verteidiger plädierten nicht für die Dauer der Gefängnisstrafe, sondern versuchten, einige wichtige Punkte in den Argumenten der Staatsanwälte in Zweifel zu ziehen.

Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung beschließen, den Fall vor dem höchsten deutschen Strafgericht BGH in Karlsruhe weiter zu verfolgen.

ipj / aw (dpa, AFP)

Heine Thomas

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