N.nach den jüngsten Urteilen von Das Bundesgericht (BGH) zum Abgasskandal hält der VW-Konzern die Aussicht auf eine Entschädigung an rund 50.000 Dieselkunden. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger führen Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein ähnliches Vergleichsangebot, das die deutsche Presseagentur von der Kanzlei erfahren hat. Davon wurden inzwischen in rund 7.000 Fällen Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen.
Es muss einmalige Zahlungen geben, die individuell berechnet werden. Jeder, der das Geld akzeptiert, kann das Auto behalten. Die Alternative besteht darin, auf das Urteil in Ihrem eigenen Fall zu warten, in dem sich die Richter an der BGH-Interpretation orientieren dürfen. Beschwerdeführer können den Kaufpreis abzüglich eines Betrags für die Nutzung des Fahrzeugs erhalten – sie müssen das Fahrzeug jedoch im Rahmen dieser „umgekehrten Transaktion“ an Volkswagen zurücksenden.
Die Gruppe will die Mehrheit der rund 60.000 verbleibenden Dieselfahrer entschädigen, die ihre eigenen Klagen außerhalb der Klage der Strafmodelle eingeleitet hatten und deren Klage noch vor deutschen Gerichten anhängig ist. Mit Hilfe der neuen Vergleichsangebote möchte der Automobilhersteller nun die meisten Fälle zum Jahresende am Ende der Tabelle als berechtigte Ansprüche klassifizieren lassen. Eine Akzeptanzquote von 75 Prozent wird erwartet.
Zum großen Teil zugunsten des Klägers
Im Gegensatz zur Modelldeklaration gibt es aufgrund der vielen Konstellationen keine einheitliche „Auszahlungsmatrix“, aus der für jedes Automodell und Alter vordefinierte Ausgleichsbeträge abgeleitet werden können. Es geht um individuelle Regeln. Dies hängt auch von der Nutzungsdauer und dem Alter ab.
Im Kollektivverfahren haben die Gruppe und der Bundesverband der Verbraucherorganisationen (vzbv) nach heftigen Kontroversen eine außergerichtliche Einigung erzielt. Demnach erhalten die teilnehmenden Dieselkunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro. Mehr als 95 Prozent der hier angenommenen Siedlungen sind inzwischen abgeschlossen. Insgesamt hatte Volkswagen Ansprüche in etwas mehr als 265.000 Klagen als gerechtfertigt angesehen.
Eine Reihe von Autofahrern, die sich aufgrund gefälschter Emissionswerte im Dieselgeschäft vom Unternehmen betrogen sahen, gingen jedoch selbst vor Gericht – oft in Erwartung einer höheren Entschädigung. Nach Tausenden von Fällen vor lokalen, regionalen und übergeordneten regionalen Gerichten ging der erste derartige Fall im Mai an die BGH.
Die höchsten Zivilrichter entschieden weitgehend zugunsten des Klägers, setzten aber auch Leitplanken für ähnliche Fälle. VW gab bekannt, dass sie beabsichtigen, Kunden in einem Großteil des offenen Verfahrens anzusprechen. Weitere Verurteilungen der BGH folgten im Juli.
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