Was du wissen musst

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Im Rahmen eines diese Woche unterzeichneten Pakets neuer Coronavirus-Maßnahmen hat Deutschland die 3G-Regel an Arbeitsplätzen im ganzen Land eingeführt. Wir schauen uns an, was das für Mitarbeiter in Deutschland bedeutet.

Was ändert sich mit Deutschlands COVID-Regeln für Arbeitsplätze?

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz hat sowohl die Zustimmung des Bundestages als auch des Bundesrates erhalten, womit unter anderem ab nächster Woche eine neue 3G-Verordnung für Arbeitsplätze in Deutschland gilt. Generell dürfen Büros künftig nur noch von Personen betreten werden, die eine Impfung, Reparatur oder Untersuchung nachweisen können.

Die Bundesregierung begründete diesen Schritt damit, dass Arbeitsplätze „körperlichen Kontakt untereinander oder mit Dritten“ erfordern. [that] kann nicht ausgeschlossen werden. “

Darüber hinaus tritt die generelle Pflicht zur Heimarbeit – soweit möglich – wieder in Kraft. Diese Regelung galt bisher bis Juni dieses Jahres. Doch was genau bedeuten diese Regeln für die Mitarbeiter und wie werden sie in der Praxis funktionieren? Hier eine Übersicht.

Neue Anleitung für die Arbeit von zu Hause aus

Die zum 1. Juli 2021 abgeschaffte sogenannte „Homeoffice-Pflicht“ tritt wieder in Kraft. Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass alle Unternehmen ihren Mitarbeitern erlauben müssen, von zu Hause aus zu arbeiten, es sei denn, es gibt einen zwingenden Grund, warum sie dies nicht tun können.

Arbeitnehmer wiederum müssen das Angebot zur Heimarbeit annehmen, es sei denn, sie können aus zwingenden Gründen nicht arbeiten. Einfache Gründe wie Platzmangel oder Ablenkungen beispielsweise durch Kinder reichen aus.

Wenn Mitarbeiter nicht von zu Hause aus arbeiten können: Es gelten 3G-Regeln

Wenn ein Mitarbeiter den Arbeitsplatz betritt, muss er für jeden Tag, an dem er im Büro arbeitet, ein 3G-Zertifikat vorlegen. Bei geimpften und genesenen Arbeitnehmern handelt es sich lediglich um den Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus oder einer früheren Infektion.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums reicht es aus, wenn Arbeitgeber diese Bescheinigungen einmal prüfen und dann protokollieren. Mitarbeiter müssen jedoch bei einer behördlichen Kontrolle einen Nachweis über ihren Status vorlegen können.

Für ungeimpfte Personen bedeutet dies, für jeden Arbeitstag im Büro einen negativen COVID-Test nachzuweisen.

Wer ist für die Organisation von COVID-Tests für die Arbeit verantwortlich?

Der Nachweis eines negativen Testergebnisses obliegt dem Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass jeder, der zur Arbeit gehen möchte, selbst die entsprechenden Unterlagen besorgen muss. Die für die Prüfung benötigte Zeit wird nicht als Teil der normalen Arbeitszeit einer Person angesehen.

Welche Arten von COVID-Tests sind zulässig?

Das negative Testergebnis kann entweder ein PCR-Test oder ein schneller Antigentest eines zugelassenen Testzentrums sein. Ein PCR-Test sollte nicht älter als 48 Stunden vor dem Arbeitsplatz sein, während ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein sollte.

Werden Selbsttests akzeptiert?

Grundsätzlich sollten Prüfungen von Dritten durchgeführt werden. Das Bundesarbeitsministerium erklärte gegenüber Welt dass „Selbsttests für den persönlichen Gebrauch, die nicht unter Aufsicht durchgeführt werden“ nicht als „beglaubigter Nachweis“ gelten. Sie schlugen vor, dass Mitarbeiter von den kostenlosen „Bürgertests“ profitieren (Burger-Test).

Wer bezahlt die Tests?

Arbeitnehmer haben bereits Anspruch auf mindestens zwei kostenlose Tests pro Woche, die vom Arbeitgeber bezahlt werden. An den anderen Tagen können Arbeiter die kostenlosen Bürgertests nutzen. Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche, aber solange die Kapazitäten vorhanden sind, haben Arbeitnehmer Anspruch auf weitere kostenlose Tests. Stehen keine Kapazitäten zur Verfügung, müssen die Mitarbeiter die Tests privat bezahlen.

Was passiert bei Verstößen?

Arbeitsplätze ohne 3G-Zertifikat können nicht betreten werden. Wer gegen diese Regel verstößt, wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wer nicht von zu Hause aus arbeiten kann und deshalb ins Büro muss, wird ohne 3G-Zertifikat seiner Arbeit nicht nachgehen können. Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, den Lohn für ausgefallene Stunden einbehalten und als letztes Mittel auch den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers kündigen.

Arbeitgeber, die den Immunitäts- oder Infektionsstatus ihrer Arbeitnehmer nicht überprüfen, werden mit Geldstrafen belegt.

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Wolfram Müller

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