Brief: Zur Verteidigung des Bundesverfassungsgerichts

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Ich habe mit Erstaunen Ihren Leitartikel (FT View, 30. März) gelesen, in dem Sie die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts kritisierten, die Ratifizierung des EU-Konjunkturfonds zu verzögern.

Sie nennen es „ein anhaltendes Hindernis für die Reformbemühungen des Euro-Währungsgebiets“. Dies ist eine ungerechtfertigte Beschreibung dessen, was ein rechtmäßiges und legitimes Verfahren von einer hochgeschätzten Institution ist, was es zu einer Hauptstütze der deutschen Nachkriegsrepublik macht.

Sie behaupten, dass das Gericht die Regel des EU-Rechts nicht akzeptiert. Es ist falsch. Obwohl der Gerichtshof Maßnahmen zur Beschleunigung der europäischen Integration kritisiert, hat er den Grundsatz der EU-Rechtsstaatlichkeit nie in Frage gestellt.

Sie argumentieren, dass die Europäische Kommission nach dem Gerichtsurteil vom vergangenen Mai über den Kauf von Anleihen der Europäischen Zentralbank ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung hätte einleiten müssen. Dies wäre eine Premiere gewesen, da Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union die Unverletzlichkeit der verfassungsmäßigen Identität garantiert. Dies schließt die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts ein.

Ihr Redaktionsausschuss erwartet eindeutig, dass der Ausschuss die Bundesregierung dazu drängt, Einfluss auf das Gericht und seine Unabhängigkeit auszuüben. Hat die FT vergessen, wie die Kommission die polnische Regierung für ihre Eingriffe in die Ernennungen und Entscheidungen der Gerichte in Warschau kritisiert hat?

Sie argumentieren, dass die rechtlichen Maßnahmen zur Blockierung der Ratifizierung des europäischen Fonds vom Gründer der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (der die Partei inzwischen verlassen hat) eingeleitet wurden. Die dominierende Opposition gegen die Kommission und die EZB sind jedoch Vermittler wie diejenigen, die in einer gesonderten Beschwerde (für die ich als Anwalt tätig bin) das Notfallkaufprogramm im Falle einer EZB-Pandemie vor dem deutschen Verfassungsgericht angefochten haben. .

Sie sagen, dass das deutsche Verfassungsgericht „extreme Auslegungen“ angenommen hat und dass sein „doktrinäres Denken weit außerhalb des europäischen Mainstreams liegt“. Das Gegenteil ist wahr. Das Gericht, bei dem ich in den letzten 13 Jahren acht Verfassungsbeschwerden eingereicht habe, hat gemäß Artikel 23 der deutschen Verfassung stets eine äußerst proeuropäische Position zur Verteidigung der deutschen Demokratie eingenommen.

Schließlich schlägt Ihr Redaktionsausschuss einen „Wachwechsel am Tribunal selbst“ und die mögliche Ernennung von Richtern „mit einer ausgewogeneren Einschätzung der Verfassung“ vor.

Die Ernennung von Gerichten ist ein heikler und schwieriger Prozess, der von einem speziellen parlamentarischen Ausschuss geleitet wird. In den 70 Jahren des Bestehens des Gerichtshofs hat dies eine gewisse Qualität des Intellekts und der Unabhängigkeit garantiert. Ich sehe keine Notwendigkeit für die FT, diesen Prozess zu ändern.

Professor Markus C Kerber
Berlin, Deutschland

Heine Thomas

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